Statuten TTC Imperial Winterthur
Artikel 1: Name, Zweck, Dauer und Sitz
Unter dem Namen TISCHTENNISCLUB IMPERIAL WINTERTHUR (TTC Imperial Winterthur) besteht in Winterthur nach ZGB Art. 60 ff auf unbegrenzte Zeit ein Verein, der die Ausübung des Tischtennissports und die Förderung der Kameradschaft unter seinen Mitgliedern bezweckt. Der Club ist politisch und konfessionell neutral.
Der Verein ist Mitglied des STTV (Swiss Table-Tennis), des OTTV (Ostschweizer Tischtennisverband) und des TTVKZ (Tischtennis-Verband des Kantons Zürich) und anerkennt deren Statuten und Reglemente.
Artikel 2: Mitgliedschaft
Der TTC Imperial Winterthur besteht aus Aktivmitgliedern, Passivmitgliedern, und Ehrenmitgliedern.
Aktivmitglied kann jede natürliche Person werden, die sich aktiv am Training und/oder Spielbetrieb beteiligen will. Aktivmitglieder sollten am Clubbetrieb in kameradschaftlicher Weise teilnehmen. Sie haben Statuten, Reglemente und besondere Weisungen der Vereinsleitung zu beachten.
Passivmitglied kann jede natürliche oder juristische Person werden, die nicht aktiv am Training und/oder Spielbetrieb mitmacht, aber den Club und seine Ziele fördern möchte. Passivmitglieder haben keine Pflichten und keine Rechte.
Mitglieder, die sich besonders um den TTC Imperial verdient gemacht haben, können auf Antrag des Vorstandes an der MV durch Mehrheitsbeschluss zu Ehrenmitgliedern ernannt werden.
Artikel 3: Eintritt und Austritt
Der Eintritt erfolgt durch Anmeldung an den Vorstand, der über die vorläufige Aufnahme entscheidet. Er lässt die Neueintritte durch die nächste Mitgliederversammlung bestätigen.
Ein Austritt, vorbehältlich zwingender Fälle, ist nur auf Ende des Clubjahres möglich.
Das Ein- und Austrittsgesuch ist schriftlich zu stellen. Ausgetretene Mitglieder haben keinen Anspruch auf das Clubvermögen.
Mitglieder können durch Vorstandbeschluss zeitweilig ausgeschlossen werden. Über den definitiven Ausschluss entscheidet nach Kenntnisnahme der Gründe die MV mit Mehrheitsbeschluss.
Artikel 4: Dauer des Clubjahres, Organe des Clubs
Das Clubjahr dauert vom 1. Mai bis zum 30. April.
Die Organe des Clubs sind die Mitgliederversammlung, der Vorstand und die Revisorinnen bzw. Revisoren. Das oberste Organ ist die Mitgliederversammlung. Das nächstniedrigere Organ ist der Vorstand.
Artikel 5: Die Mitgliederversammlung (MV)
Die ordentliche MV findet alljährlich nach Abschluss des Rechnungsjahres statt. Eine ausserordentliche MV kann durch den Vorstand, oder wenn ein Drittel der Aktivmitglieder dies verlangen, einberufen werden. Eine MV muss spätestens 14 Tage zum Voraus schriftlich einberufen werden.
Die MV ist immer beschlussfähig und entscheidet mit Mehrheitsbeschluss. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Präsidentin bzw. der Präsident.
Die MV kann von allen Mitgliedern besucht werden. Die Teilnahme ist für Aktivmitglieder ab 16 Jahren verbindlich. Bei unentschuldigtem Fernbleiben wird eine Busse gemäss Finanzreglement erhoben. Stimmberechtigt sind alle Aktivmitglieder ab 16 Jahren.
Die Traktanden werden vom Vorstand festgelegt. Anträge von Mitgliedern sind bis spätestens 10 Tage vor der MV dem Vorstand schriftlich zu unterbreiten. Innert 3 Monaten nach Beendigung des Clubjahres sind mindestens folgende Traktanden von der MV zu behandeln:
• Abnahme des Jahres- und Kassaberichts
• Abnahme des Revisorenberichts
• Wahl bzw. Bestätigung des Vorstands
• Wahl zweier Revisoren bzw. Revisorinnen
• Festsetzung der Mitgliederbeiträge, Bussen und Eintrittsgebühren
Artikel 6: Der Vorstand
Der Vorstand wird durch die MV gewählt. Sie wählt in separaten Wahlgängen:
• Einen Präsidenten bzw. eine Präsidentin
• Eine Spielleiterin bzw. einen Spielleiter
• Einen Kassier bzw. eine Kassierin
• Weitere Mitglieder
Der übrige Vorstand konstituiert sich selbst.
Der Vorstand ist für die Vorbereitung der MV und für die ordentliche Durchführung des Clubbetriebes (Training, Turniere, Meisterschaft, usw.) verantwortlich. Er besorgt und wahrt die Interessen des Clubs nach innen und aussen.
Der Vorstand ist für alle in diesen Statuten nicht vorgesehenen Fälle zuständig. Er ist beschlussfähig, wenn 2/3 der Vorstandmitglieder anwesend ist und entscheidet mit Mehrheitsbeschluss. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Präsident bzw. die Präsidentin.
Artikel 7: Die Revisoren bzw. Revisorinnen
Die Revisoren bzw. Revisorinnen werden von der MV gewählt. Ihre Amtsdauer darf zwei aufeinanderfolgende Jahre nicht übersteigen.
Sie sind für die Kontrolle der Rechnung verantwortlich und geben darüber an der MV Auskunft.
Artikel 8: Finanzreglement
Die Einnahmen des Vereins bestehen aus Mitgliederbeiträgen, Eintrittsgebühren, Bussen und Spenden.
Die von der MV festgesetzten Mitgliederbeiträge sind jährlich zu bezahlen. Lizenzierte Aktivmitglieder bezahlen zusätzlich ihre Lizenz. Wer nicht innerhalb der festgelegten Frist bezahlt hat, erhält eine Mahnfrist von einem Monat. Rechtliche Schritte zur Eintreibung ausstehender Beiträge bleiben vorbehalten.
Aktiv- und Passivmitglieder bezahlen unterschiedliche Beiträge.
Aktivmitglieder unter 18 Jahren und Aktivmitglieder unter 25 Jahren, die sich noch in der Ausbildung befinden, bezahlen einen reduzierten Mitgliederbeitrag (Juniorenbeitrag).
Der Vorstand entscheidet, ob einem Mitglied allfällige Beitragserleichterungen gewährt werden können.
Ehrenmitglieder bezahlen keinen ordentlichen Vereinsbeitrag.
Der Vorstand übt sein Amt ehrenamtlich aus und ist von der Bezahlung der Mitgliederbeiträge befreit.
Beitragsrückerstattungen finden nicht statt.
Artikel 9: Rechnungswesen
Der Vorstand trägt für das Rechnungswesen und den rechtzeitigen Einzug der Mitgliederbeiträge und Eintrittsgebühren die Verantwortung.
Für alle Verbindlichkeiten haftet das Clubvermögen. Für Verbindlichkeiten, die das Clubvermögen übersteigen, ist ein Beschluss der MV nötig. Einzelhaftung ist ausgeschlossen.
Artikel 10: Auflösung
Für die Auflösung des Clubs ist eine 2/3-Mehrheit der MV erforderlich. Sie entscheidet, was mit dem Clubvermögen zu geschehen hat. Der Vorstand ist mir der Ausführung des Beschlusses beauftragt.
Diese Statuten sind von der MV des TTC Imperial am 18. Mai 2026 angenommen worden. Sie ersetzen diejenigen vom 23. Juni 1989 und treten sofort in Kraft.
TTC IMPERIAL Winterthur